Eckart Hillenkamp (AREGUS Services) hat seine Ausbildung als BG-zertifizierter Trainer abgeschlossen

Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bietet für Referenten, die in ihrem Namen im Präventionsbereich der Arbeitssicherheit tätig sind, eine mehrjährige Weiter-Qualifizierung an, um ein Höchstmaß an Qualität bei ihren Referenten zu gewährleisten.

Hierzu werden 9 Seminare(Q0 bis Q8) mit den verschiedensten Themenschwerpunkten angeboten. Die Seminarreihe läuft insgesamt über einen Zeitraum von etwas über 3 Jahren. Der Abschluss erfolgt in Form einer theoretischen und praktischen Prüfung, bei der die gelernten fachlichen, persönlichen und emotionalen, methodischen und kommunikativen Kompetenzen nachgewiesen werden müssen. Die Prüfung und wesentliche Punkte der Seminarkonzeption wurden von Prof. Dr. Kersten Reich, einer internationalen Kapazität der Lehr- und Lernforschung geplant und unterstützt durch hervorragende Referenten, von denen einige zu den anerkanntesten Speakern Deutschlands gehören, durchgeführt.

Die 9 Seminare hatten folgende Schwerpunkte:

  • Basisinformationen für Referenten / Trainer der BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Didaktik und Methodik: Lehr- und Lernmethoden
  • Präsentation und Arbeitstechniken (Multimediapräsentationen, Mind-Mapping)
  • Didaktik und Methodik optimieren: Planen und Trainieren
  • Kommunikation Verbessern und Gruppen anleiten
  • Handlungsorientierte Seminarmethoden situationsgerecht einsetzen
  • Mit Kopf und Körper zum Ziel – Kreativität in der Seminargestaltung
  • Mit Kopf und Körper zum Ziel – Bewegung und Entspannung anleiten
  • Evaluationsmethoden

Eckart Hillenkamp hat nach erfolgreichem Abschluss aller 9 Seminare zusammen mit einer Hand voll anderer Trainer / Lernbegleiter am 3. Februar 2016 erfolgreich den Abschluss zum zertifizierten BG RCI Trainer bekommen und damit einen der höchsten Abschlüsse im Bereich der Erwachsenenpädagogik erreicht, die nach einem Pädagogikstudium möglich sind. Damit erweitert er sein umfangreiches Portfolio um einen weiteren interessanten Baustein.

Diese zusätzliche Qualifizierung ermöglicht es ihm, die ohnehin schon durchgeführte Referententätigkeit in der Ausbildung der Sicherheitsingenieure / Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der BG RCI qualitativ noch weiter zu verbessern. Er bringt dort den Teilnehmern u.a. das Thema Explosivstoffe näher und führt einen Brand- und Explosionsschutz-Experimentalvortrag durch.

Aber auch Firmen, die bei AREGUS Services Seminare buchen, profitieren von dieser erweiterten Qualifikation. Das Seminarangebot ist vielfältig und kann bedarfsgerecht auf Kundenwünsche zugeschnitten werden.

Beispielhaft sind nachfolgend in einer unvollständigen Liste einige Seminare und Vorträge genannt, die zum Arbeitsbereich von AREGUS Services gehören:

Arbeitssicherheit:

  • Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
  • Umfangreiches Führungskräfteseminar
  • Seminar zur Erlangung der nach Betriebssicherheitsverordnung geforderten Fachkunde für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Umfangreiche Arbeitssicherheits-Unterweisung / Jahresunterweisung
  • Beinaheunfallmeldesystem
  • Sicherer Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln
  • Verhalten im Brandfall
  • Leitern und Tritte
  • Stolpern und Stürzen
  • Pflichten der Beschäftigten und Unternehmer
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Lasten Handhabung
  • Seminar zu Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen
  • Seminar: Wie erfolgt die Ereignisuntersuchung nach einem Unfall durch die Behörden?
  • VBS: Verhaltensbasiertes Sicherheitssystem

 

Gefahrstoffe:

  • Grundseminar Gefahrstoffe
  • Experimentalvortrag: Brand- und Explosionsschutz
  • GHS – Globally Harmonised System
  • Lagerung von Gefahrstoffen gemäß TRGS 910
  • Explosivstoffseminar

 

Maschinensicherheit:

  • Der Weg zur CE-Kennzeichnung

 

Gefahrgut:

  • Nutzung von Ausnahmeregelungen und Erleichterungen im Gefahrgutsrecht

 

Umweltschutz:

  • ISO 14001 Grundschulung
  • Neuerungen bei der DIN EN ISO 14001:2015
  • Einführung in das Abfallrecht
  • Der Betriebsbeauftragte für Abfall
  • Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
  • Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
  • Umweltanalytik
  • Limnologie
  • Praxisworkshop Mikroskopie (theoretische und praktische Einführung in die Lichtmikroskopie)

 

Qualitätsmanagement:

  • ISO 9001 Grundschulung
  • Neuerungen bei der DIN EN ISO 9001:2015

 

Energiemanagement:

  • ISO 50001 Grundschulung
  • Grundschulung für alternative Energiemanagementsystemen (SpaEfV, DIN EN 16247)
  • Grundseminar Energie

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Robin Aßenbruck als neuer Praktikant bei AREGUS Services

Robin Aßenbruck

Robin Aßenbruck


Ich mache zurzeit eine Ausbildung als Bautechnischer Assistent am Hans-Sachs-Berufskolleg und bin über eine Mitschülerin darauf gekommen mich bei Herrn Hillenkamp, AREGUS Services vorzustellen.

Schon beim ersten Telefonat war Herr Hillenkamp sehr sympathisch und zuvorkommend. Er hat mir viel über sein Ingenieurbüro erzählt und welchen Aufgaben er nachgeht. Zudem hat er mir den Praktikumsplatz angeboten, obwohl ich ihn erst sehr spät kontaktiert habe.

Am ersten Tag des Praktikums hat Herr Hillenkamp mir das Büro gezeigt und mir vermittelt, was in seinem Beruf von Wichtigkeit ist und welche Aufgaben man zu erledigen hat.
Ich freue mich jetzt schon auf die weitere Arbeit bei AREGUS Services und hoffe das, dass Praktikum in Zukunft so gut weitergeht.

Ab 01.07.2014 Warnwestenpflicht für neue Warnweste gemäß EN 471

Ab heute 01.07.2014 ist die Warnweste nach der Norm EN 471 für alle PKW verbindlich vorgeschrieben. Bisher galt diese Pflicht nur für gewerbliche Fahrzeuge.

Wie viele Warnwesten muss ich in Deutschland mitführen?

In Deutschland wird eine Warnweste verlangt, auch wenn mehrere Personen im Fahrzeug mitfahren. Es wird aber empfohlen, so viele Warnwesten mitzuführen, wie Personen im Fahrzeug mitfahren.

Die Warnwesten unterscheiden sich von den älteren Warnwesten ohne EN 471 Norm durch ihre reflektierenden Streifen und der damit verbundenen besseren Erkennbarkeit.

Gelbe Westen sind bei Dämmerung oder im Dunklen besser zu sehen als orange.

Das Bußgeld für ein Fehlen der Warnweste liegt in Deutschland bei 15 €.

Wie ist es im Ausland?

In anderen Ländern existieren andere Regelungen. So müssen dort oft so viele Westen vorhanden sein, wie Personen im Fahrzeug mitfahren könnten, auch wenn man alleine fährt. Die Bußgelder liegen zwischen 14 – 600 €

AREGUS Services setzt bei neuem Firmenfahrzeug auf BlueMotion Technologie

Bei der Anschaffung des neuen Firmenwagens setzt AREGUS Services setzt AREGUS Services auf BlueMotion Technologie von Volkswagen.

Aufgrund der häufigeren weiteren Strecken zu den Kunden von AREGUS sollte das Fahrzeug sparsam, bequem und sicher sein. Aus diesem Grunde fiel die Wahl auf den Volkswagen CC 2.0 TDI BlueMotion, ein Fahrzeug, welches diese Vorteile in sich vereinigt.

Ersetzt wurde der Skoda Oktavia Kombi 1.8 TDI, der auch lange ein sehr spritsparendes Fahrzeug war.

Die BlueMotion Technologie bietet verschiedene Vorteile

bei den Motoren:

  • Modifizierte Software für das Motormanagement
  • Gesenkte Leerlaufdrehzahl
  • Start-Stopp-Automatik
  • Rückgewinnung der Bremsenergie

im Getriebe:

  • längere Übersetzung der oberen Gänge
  • Multifunktionsanzeige mit Gangempfehlung

bei der Aerodynamik:

  • Spezifische, aerodynamische Verkleidungen im Unterbodenbereich
  • Kühlergrill teilweise oder komplett geschlossen
  • Tieferlegung der Karosserie und Sportfahrwerk

bei Rädern und Reifen:

  • Flow-Forming-Räder
  • Rollwiderstandsoptimierte Reifen
  • Leicht erhöhter Reifendruck

Durch diese Neuanschaffung wird der Selbstverpflichtung im Umwelt- und Energiemanagementsystem von AREGUS zur Schonung der Umwelt und zur Senkung des Energieverbrauchs Rechnung getragen. Das Fahrzeug besitzt einen geringen CO2- und Feinstaub-Ausstoß bei guter Sicherheit und Fahrkomfort.

Eckart Hillenkamp hält Vortrag beim VDSI zur TRGS 900

Heute hielt Eckart Hillenkamp (AREGUS Services) einen Vortrag im Rahmen des VDSI-Afterwork anlässlich der Änderung der TRGS 900 vom April. Eingegangen wurde auch auf die Grundlagen der TRGS 900. Der Vortrag kann hier heruntergeladen werden.

<AREGUS Services Neuerungen in der TRGS 900>

AREGUS Services stellte sich erfolgreich einer freiwilligen Überprüfung seiner Qualifikationen durch den VDSI

Vorschaubild VDSI-Zertifikat

Für Vollansicht anclicken

AREGUS Services, namentlich Eckart Hillenkamp, hatte sich einer freiwilligen Überprüfung seiner Qualifikationen durch den VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure) unterzogen und die Mindestanforderungen an die Weiterbildung nach § 5 (3) ASiG der einzelnen Gebiete deutlich übererfüllt.

Dies kann beim nächsten Audit den Kunden von AREGUS Services helfen nachzuweisen, dass diese nur qualifizierte Dienstleister einsetzen, die sich kontinuierlich weiterbilden um fachlich immer am Puls der Zeit zu sein.

Kontinuierliches Lernen, gerade in den schnelllebigen Aufgabenbereichen, die AREGUS Services bedient (Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Brandschutz und Managementsysteme) ist nicht nur eine gesetzlich geforderte Pflicht, sondern eine dringende Notwendigkeit, da sich Rechtsgrundlagen, Rahmenbedingungen und der Stand der Technik ständig rasant weiterentwickeln.

Das ist eine Herausforderung die wir mit Leidenschaft täglich erneut annehmen!

Schülerpraktikum bei AREGUS Services – Sajan Rajandran ist begeistert!

Schülerpraktikum bei AREGUS Services

Schülerpraktikum bei AREGUS Services

Wir freuen uns, dass seit Anfang der Woche Herr Sajan Rajandran bei uns ein Praktikum macht. Es handelt sich um ein dreiwöchiges Schülerpraktikum. Herr Sajan Rajandran unterstützt uns in vielen Teilen der Büroorganisation und hat auch die Möglichkeit bei Außenterminen dabei zu sein. Auf diese Art und Weise lernt er die Aufgaben und Tätigkeiten eines Ingenieurbüros aus erster Hand kennen. Wir freuen uns in Herrn Sajan Rajandran einen so aufgeschlossenen und interessierten Praktikanten bei uns zu haben.

Er selbst sagt:

„Obwohl ich heute erst den dritten Tag hier bin, habe ich bereits viel Neues erfahren. Gestern war ich beispielsweise mit bei einem Kundenbesuch, bei dem eine Unterweisung der Mitarbeiter durchgeführt wurde. Wenn ich mit der Schule und dem Studium fertig bin möchte ich gerne selber Ingenieur werden. Daher freue ich mich die Gelegenheit zu haben, den betrieblichen Alltag einmal kennen zu lernen. Ich bin schon ganz gespannt auf die weitere Zeit bei AREGUS Services, da es bisher neben den neuen Erfahrungen auch sehr viel Spaß macht …“

Neuer Staubgrenzwert für A-Staub in der TRGS 900 ist in Kraft getreten

Staub

Staub

In der ersten Märzwoche 2014 ist der Entwurf zur Änderung einiger Grenzwerte in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ in Kraft getreten. Neben der Änderung der Grenzwerte für metallorganische Zinnverbindungen und Chlor-1,2-propandiol ist damit auch der allgemeine Staubgrenzwert neu definiert worden.

Für alveolengängige Stäube (A-Staub) von 1,25 mg/m³ und für ein atembare Stäube (E-Staub) von 10 mg/m³ mit einem Überschreitungsfaktor von 2 (II).

Der bisherige Wert lag bei 3 mg/m³ für A-Staub und bei 10 mg/m³ für E-Staub.
Damit ist der Wert für A-Staub deutlich nach unten korrigiert werden worden.

Diese Änderung beendete auch die Diskussionen zur Neuregelung des Staubgrenzwertes der letzten zwei Jahre. Zwischenzeitlich hatte es etliche Vorschläge gegeben, bei denen der Staubgrenzwert gemäß seinem Volumen und nicht seinem Gewicht definiert werden sollte. Dies hätte zu einer Abhängigkeit von der Dichte geführt. Diese Dichteabhängigkeit hätte aber in der Praxis sehr große Schwierigkeiten mit sich gebracht. Es hätte dazu geführt, dass beispielsweise Tonerstaub mit einer sehr geringen Dichte von ca. 1 g/cm³ einen kaum einzuhaltenden Grenzwert von 0,11 mg/m³ und Titandioxid aufgrund seiner sehr hohen Dichte von 4,3 g/cm³ einen Grenzwert von 1,06 mg/m³ erhalten hätte. Es besteht allerdings auch gemäß der neuen Regelung die Möglichkeit aber nicht den Zwang, bei Stäuben von bekannter, geringer Dichte eine Umrechnung vorzunehmen. Zwischenzeitlich war auch in der Diskussion den E-Staub-Grenzwert von 10 mg/m³ auf 4 mg/m³ abzusenken.

Was ist E-Staub?

Als einatembare Fraktion (E-Staub) bezeichnet man den Masseanteil aller Teilchen im Atembereich, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Artikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 5 µm können fast vollständig eingeatmet werden. Bei größeren Partikeln nimmt die Einatembarkeit ab, da sich größere Partikel meist schon im Mund oder Rachenraum abschlagen.

Was ist A-Staub?

Ein Teil des einatembare Staubes ist so fein, dass er bis in die Alveolen, also die Lungenbläschen vordringen kann. Eine exakte Größe hierfür lässt sich nicht angehen. In der DIN EN 481 wird lediglich eine Größenverteilung beschrieben, die eine Wahrscheinlichkeit einen gibt mit der Teilchen von einem bestimmten aerodynamischen Durchmesser sich in den Alveolen abschlagen können. Der AGW bei A-Staub basiert auf einer angenommenen mittleren Dichte von 2,5 g/cm³.

Wie wird der Staubgrenzwert gemessen?

Aus den oben genannten Definitionen resultiert bereits die Komplexität der Messung. Um ein ähnliches Abschalteverhalten wie in den Atemwegen des menschlichen Körpers zu erzielen, werden sehr komplexe Messköpfe für die Staubmessung eingesetzt. Daraus resultiert auch der hohe Preis dieser Geräte, welcher sich je nach Typ deutlich im 4- bis 5-stelligen €-Bereich bewegt.

Was kann ich jetzt tun?

Sie wollen wissen, ob die neuen, reduzierten Staubgrenzwerte in Ihrem Betrieb eingehalten werden oder welche Möglichkeiten für die Staubreduktion existieren?
Sie möchten gerne andere luftgetragene Gefahrstoffe messen lassen?

AREGUS Services hilft Ihnen gerne mit seiner Erfahrung weiter.

Als ausgebildete fachkundige Person, für die Messung inhalativer Expositionen am Arbeitsplatz, gemäß TRGS 402 in Verbindung mit TRGS 400 sind wir spezialisiert auf qualifizierte Probenentnahme, Messungen, Auswertungen und Beratung nicht nur zum Thema Staub, sondern auch zu anderen luftgetragenen Gefahrstoffen.

Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte Messung nur durch fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und amtlicher Prüfung und nicht durch die allgemeine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich ist.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: 0208/3079345 oder info@aregus.de

Gesetzesänderung bei der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) macht Unternehmen Schwierigkeiten

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist kurz vor der Bundestagswahl, mit Wirkung vom 23.10.2013, geändert worden.

Die problematischste Änderung in der derzeit gültigen Fassung ist, dass die bisher gängige Praxis, dass der Arzt eine standardisierte Rückmeldung an den Arbeitgeber gibt, nicht mehr erfolgt.

Was bedeutet das?

Wir erinnern uns, in der zuvor gültigen Fassung der ArbMedVV galt folgendes:

Der Arzt sandte dem Unternehmer nach erfolgter Untersuchung des Mitarbeiters eine Rückmeldung, die als Ergebnis der jeweiligen Untersuchung die Kategorien

  • Keine gesundheitlichen Bedenken,
  • Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen,
  • Befristete gesundheitliche Bedenken,
  • Dauernde gesundheitliche Bedenken

Oft waren auch die beiden letzten Kategorien zur allgemeinen Formulierung „Gesundheitliche Bedenken“ zusammengefasst. Eine genauere Information war aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht auch damals schon nicht möglich, aber auch nicht nötig.

Nun war es die Pflicht des Unternehmens, bei bestehenden gesundheitlichen Bedenken nach einer Lösung zu suchen. Dies ergibt sich aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Unternehmers und ist in weiteren Rechtsvorschriften hinterlegt.

Nach der derzeitigen Änderungen der ArbMedVV erhält das Unternehmen keine Rückmeldung zu den Untersuchungen in standardisierter Form, wie in der Vergangenheit. Die einzige Rückmeldung besteht darin, zu erfahren dass der Mitarbeiter beim Arzt erschienen ist.

Damit kann der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht mehr nachkommen!

Wenn man bedenkt, dass beispielsweise Rückmeldungen über die G 25 Untersuchung (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) oder Höhenarbeiten (G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr) nicht mehr an den Arbeitgeber zurückgemeldet werden, ist hier im Falle von gesundheitlichen Bedenken von einer ernst zu nehmenden Gefahr, nicht nur für den Betreffenden selber, sondern auch für seine Kollegen auszugehen.

Wer möchte schon gerne mit einem Piloten fliegen, der nur weil die Information über seinen Gesundheitszustand seinen Vorgesetzten noch nicht erreicht hat. Ein anderes Negativbeispiel wäre ein Anlagenfahrer im Leitstand eines Kernkraftwerks.

Das Gesetz sieht vor, dass das Ergebnis der Untersuchung nur an den Betroffenen selber ausgegeben wird. Dieser kann, muss aber nicht, dieses Ergebnis an seine Firma weiterleiten.

Wie kann es zu einem solchen Gesetz kommen, dass der Firma die Möglichkeit nimmt, im Rahmen der Prävention Maßnahmen zu treffen?

Der offizielle Grund liegt in der Selbstbestimmung des Betroffenen in Bezug auf Datenschutz, insbesondere bei medizinischen Daten.

Inoffiziell spricht man davon, dass die Gewerkschaften dieses Gesetz deswegen befürworten, weil in der Vergangenheit aufgrund medizinischer Nichteignung Arbeitnehmer entlassen wurden. Jetzt hätte es der Arbeitnehmer selbst in der Hand, einen Ergebnis, welches ihm gesundheitliche Bedenken für die Ausübung seiner Tätigkeit bescheinigt, rechtlich vollkommen konform zurückzuhalten.

Was muss eine Firma unternehmen, um trotz geänderter Rechtslage auch weiterhin ihrer gesetzlich geforderten Fürsorgepflicht nachzukommen?

Das muss an dieser Stelle nochmal betont werden: Dieses Gesetz entbindet die Firmen natürlich nicht von ihrer Fürsorgepflicht, es nimmt Ihnen nur die Möglichkeit in gewohnter Form an die entsprechenden Daten zu kommen.

Ein pragmatischer Ansatz, der von vielen Arbeitsschützern vorgeschlagen wird ist, dass das Unternehmen eine Betriebsvereinbarung treffen soll, indem geregelt wird, dass der Betriebsarzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht in der Form entbunden wird, dass er die Daten wieder mit Zustimmung des Betroffenen in dem bisherigen Format zur Verfügung stellt.

Super Idee – nur leider nicht möglich!

Warum soll das nicht machbar sein?

Erstens können Betriebsvereinbarung nur bei Firmen geschlossen werden, die einen Betriebsrat besitzen.

Das ist aber nicht der eigentliche Knackpunkt. Dieser liegt im Bundesdatenschutzgesetz.

Aufgrund der glücklichen Tatsache, dass ich neben meiner Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Umweltauditor auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragter bin, ermöglichte mir das ein Blick über den Tellerrand. Daher sei es auch meinen Kollegen, die rein aus dem Arbeitssicherheitsbereich kommen verziehen, dass sie diesen Kenntnisstand nicht haben und daher eine nicht Rechtskonflikt Lösung propagieren.

Warum lässt sich diese so plausibel dargestellte Möglichkeit einer Betriebsvereinbarung nicht nutzen?

Die Antwort ist einfach: weil es sich um Gesundheitsdaten handelt!

Laut Bundesdatenschutzgesetz genießen Gesundheitsdaten einen erweiterten Datenschutz (§3 Abs. 9) und können nicht generalisiert in einem gemeinsamen Vertrag, wie einer Betriebsvereinbarung genehmigt werden. Sie bedürfen der individuellen Zustimmung des Betroffenen (§4a Abs. 3)!

Es führt also kein Weg daran vorbei, jeden einzelnen Mitarbeiter anzuschreiben und von diesem eine schriftliche Bestätigung einzuholen, um den alten Informationsstand wiederherzustellen. In diesem Dokument ist genau darzulegen, in welcher Form die Information gegeben werden soll. Es muss also gemäß §4a Abs. 3 BDSG der genauere Ablauf dort noch einmal beschrieben werden.

Dieses bedeutet insbesondere für die Personalabteilungen von Großkonzernen jenseits der 10.000 Mitarbeiter eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung.

Dieses war zwar die problematischste aber nicht die einzige Neuerung bei der ArbMedVV.

Die wesentlichen Änderungen in der ArbMedVV 2013

  • der Begriff „Vorsorgeuntersuchungen“ ist durch die allgemeinere Formulierung „Vorsorge“ ersetzt worden
  • das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist gestärkt worden
  • die ArbMedVV soll nicht mehr als Nachweis gesundheitlicher Eignung für berufliche Anforderungen gelten
  • individuelle Wechselwirkungen werden stärker betrachtet
  • auf die Früherkennung von Gesundheitsstörungen wird mehr Wert gelegt
  • Anlässe einer arbeitsmedizinischen Vorsorge sind:
    • Pflichtvorsorge (Teilnahme ist Tätigkeitsvoraussetzung)
    • Angebotsvorsorge (Angebotspflicht)
    • Wunsch Vorsorge (muss auf Wunsch des Arbeitnehmers angeboten werden)
    • nachgehende Vorsorge (Übertragung auf den Unfallversicherungsträger bei Beschäftigungsende)
  • Neue Untersuchungen
    • bei biologischen Arbeitsstoffen
    • Kontakt zu Fledermäusen (Pflicht)
    • Geflügelschlachtung (Pflicht)
    • bei physikalischen Einwirkungen
    • Gefährdung für das Muskel-Skelett-System
    • bei der Lastenhandhabung, wiederholten manuelle Tätigkeiten, erzwungenen Körperhaltungen (Angebotsvorsorge)

Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung: 0208/3079345

AREGUS Services viertplatzierter des Marketing im Arbeitsschutz Award 2013 der BG RCI

Am 11.11.2013 erzielte AREGUS Services den 4. Platz des „Marketing im Arbeitsschutz Award 2013“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) für sein Projekt „VBS – Verhaltensbasierte Sicherheit“.

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Dieser beliebte Preis wird von der BG RCI seit kurzem regelmäßig für herausragende Projekte in der Arbeitssicherheit vergeben.

Der erste Preis ging an die Firma Evonik mit ihrem Projekt „Kinderwerkstatt“, der zweite Preis an den Pharmakonzern Roche für eine Kampagne zur Stärkung der positiven Wahrnehmung der Sicherheitsbeauftragten und der dritte Preis an den Zuckerkonzern Pfeifer & Langen, vielen bekannt unter den Markennahmen Köln Zucker und Diamant, für ihr ansprechend gestaltetes Intranet, in dem alle Mitarbeiter Zugriff auf sämtliche Themen der Arbeitssicherheit haben.

Insgesamt gab es für den Award 2013 12 Projektanmeldungen.

Das VBS – System der Firma AREGUS Services stellt eine perfekte Ergänzung zu den klassischen Elementen der Arbeitssicherheit dar.

Vorschaubild VBS - Verhaltensbasierte Sicherheit

VBS ist

  • ein unterstützender Baustein in der Prävention
  • psychologisch basierte Arbeitssicherheit
  • eine Methode, den Mitarbeiter zu freiwilligem, sicherheitsgerechtem Verhalten zu bewegen
  • Förderung der Eigenverantwortung
  • besonders für, im Arbeitsschutz fortgeschrittene Unternehmen geeignet
  • ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Arbeitssicherheit
  • eine langfristige Methode um Unfallzahlen um bis zu 70-80% zu senken
  • ein Selbstläufer