Neuer Staubgrenzwert für A-Staub in der TRGS 900 ist in Kraft getreten

Staub

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In der ersten Märzwoche 2014 ist der Entwurf zur Änderung einiger Grenzwerte in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ in Kraft getreten. Neben der Änderung der Grenzwerte für metallorganische Zinnverbindungen und Chlor-1,2-propandiol ist damit auch der allgemeine Staubgrenzwert neu definiert worden.

Für alveolengängige Stäube (A-Staub) von 1,25 mg/m³ und für ein atembare Stäube (E-Staub) von 10 mg/m³ mit einem Überschreitungsfaktor von 2 (II).

Der bisherige Wert lag bei 3 mg/m³ für A-Staub und bei 10 mg/m³ für E-Staub.
Damit ist der Wert für A-Staub deutlich nach unten korrigiert werden worden.

Diese Änderung beendete auch die Diskussionen zur Neuregelung des Staubgrenzwertes der letzten zwei Jahre. Zwischenzeitlich hatte es etliche Vorschläge gegeben, bei denen der Staubgrenzwert gemäß seinem Volumen und nicht seinem Gewicht definiert werden sollte. Dies hätte zu einer Abhängigkeit von der Dichte geführt. Diese Dichteabhängigkeit hätte aber in der Praxis sehr große Schwierigkeiten mit sich gebracht. Es hätte dazu geführt, dass beispielsweise Tonerstaub mit einer sehr geringen Dichte von ca. 1 g/cm³ einen kaum einzuhaltenden Grenzwert von 0,11 mg/m³ und Titandioxid aufgrund seiner sehr hohen Dichte von 4,3 g/cm³ einen Grenzwert von 1,06 mg/m³ erhalten hätte. Es besteht allerdings auch gemäß der neuen Regelung die Möglichkeit aber nicht den Zwang, bei Stäuben von bekannter, geringer Dichte eine Umrechnung vorzunehmen. Zwischenzeitlich war auch in der Diskussion den E-Staub-Grenzwert von 10 mg/m³ auf 4 mg/m³ abzusenken.

Was ist E-Staub?

Als einatembare Fraktion (E-Staub) bezeichnet man den Masseanteil aller Teilchen im Atembereich, die durch Mund und Nase eingeatmet werden können. Artikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 5 µm können fast vollständig eingeatmet werden. Bei größeren Partikeln nimmt die Einatembarkeit ab, da sich größere Partikel meist schon im Mund oder Rachenraum abschlagen.

Was ist A-Staub?

Ein Teil des einatembare Staubes ist so fein, dass er bis in die Alveolen, also die Lungenbläschen vordringen kann. Eine exakte Größe hierfür lässt sich nicht angehen. In der DIN EN 481 wird lediglich eine Größenverteilung beschrieben, die eine Wahrscheinlichkeit einen gibt mit der Teilchen von einem bestimmten aerodynamischen Durchmesser sich in den Alveolen abschlagen können. Der AGW bei A-Staub basiert auf einer angenommenen mittleren Dichte von 2,5 g/cm³.

Wie wird der Staubgrenzwert gemessen?

Aus den oben genannten Definitionen resultiert bereits die Komplexität der Messung. Um ein ähnliches Abschalteverhalten wie in den Atemwegen des menschlichen Körpers zu erzielen, werden sehr komplexe Messköpfe für die Staubmessung eingesetzt. Daraus resultiert auch der hohe Preis dieser Geräte, welcher sich je nach Typ deutlich im 4- bis 5-stelligen €-Bereich bewegt.

Was kann ich jetzt tun?

Sie wollen wissen, ob die neuen, reduzierten Staubgrenzwerte in Ihrem Betrieb eingehalten werden oder welche Möglichkeiten für die Staubreduktion existieren?
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AREGUS Services hilft Ihnen gerne mit seiner Erfahrung weiter.

Als ausgebildete fachkundige Person, für die Messung inhalativer Expositionen am Arbeitsplatz, gemäß TRGS 402 in Verbindung mit TRGS 400 sind wir spezialisiert auf qualifizierte Probenentnahme, Messungen, Auswertungen und Beratung nicht nur zum Thema Staub, sondern auch zu anderen luftgetragenen Gefahrstoffen.

Bitte beachten Sie, dass eine qualifizierte Messung nur durch fachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung und amtlicher Prüfung und nicht durch die allgemeine Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit möglich ist.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: 0208/3079345 oder info@aregus.de